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   SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97 W 05   

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SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97 W 05 (https://dejure.org/2006,20500)
SG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97 W 05 (https://dejure.org/2006,20500)
SG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - S 35 RA 5653/97 W 05 (https://dejure.org/2006,20500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung von in der DDR entstandenen Rentenansprüchen; Verfassungsmäßigkeit der Rentenkürzungen für Minister und andere konkret aufgelistete Funktionäre der DDR nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG); Vorlage zur Entscheidung des ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Der Gesetzgeber habe aber bei der Auswahl des betroffenen Personenkreises jeweils gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz verstoßen (Urteil vom 28. April 1999, Aktenzeichen 1 BvL 22/95; Urteil vom 23. Juni 2004, Aktenzeichen 1 BvL 3/98).

    Dementsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvL 22/95) und ihm folgend der Gesetzgeber in Artikel 13 Absatz 7 des 2. AAÜG-ÄndG hinsichtlich der rückwirkenden Aufhebung der Entgeltbegrenzung auf die Bestandskraft der Überführungsbescheide (der Versorgungsträger) abgehoben und nicht auf die Bestandskraft der Rentenbescheide.

    Im Gegensatz dazu hob das Bundesverfassungsgericht am gleichen Tag die Rentenkürzungen der DDR-Spitzenfunktionäre nach der ursprünglichen Fassung § 6 Absatz 2 AAÜG auf, weil keine ausreichenden tatsächlichen Erkenntnisse für die Annahme des Gesetzgebers vorgelegen hatten, dass auch hier typischerweise überhöhte Entgelte zu überhöhten Rentenansprüchen führten (Aktenzeichen 1 BvL 22/95).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 zu der seinerzeit streitigen Fassung des § 6 Absatz 2 AAÜG betont (Aktenzeichen 1 BvL 22/95).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Der Gesetzgeber habe aber bei der Auswahl des betroffenen Personenkreises jeweils gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz verstoßen (Urteil vom 28. April 1999, Aktenzeichen 1 BvL 22/95; Urteil vom 23. Juni 2004, Aktenzeichen 1 BvL 3/98).

    Das Bundesverfassungsgericht rügte, dass auch in der Zwischenzeit keine ausreichenden Tatsachen ermittelt worden seien, mit denen die Rentenkürzung gerechtfertigt werden könne (Entscheidung vom 23. Juni 2004, Aktenzeichen 1 BvL 3/98).

  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Diese differenzierte Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wiederholte sich im Jahr 2004: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Rentenkürzung für MfS-Mitarbeiter nach § 7 AAÜG (Entscheidung vom 22. Juni 2004, Aktenzeichen 1 BvR 1070/02).
  • SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 560/02

    Feststellung von Daten nach §§ 7 , 8 AAÜG für die Rentenberechnung, Zulässigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Beispiel: Ein ungelernter Mitarbeiter des MfS, der nach einer internen "Ausbildung" zum Berufskraftfahrer in den Rang eines Leutnants befördert wurde (siehe dazu das Urteil der 18. Kammer des Berliner Sozialgerichts, die eine Klage des Kraftfahrers gegen die Rentenkürzung abgewiesen hat, Aktenzeichen S 18 RA 560/02).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Die Beklagte hat bei der Rechtsanwendung insbesondere die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts beachtet, wie sie in dessen Entscheidung vom 31. Juli 2002 zum Ausdruck gekommen ist (Aktenzeichen: B 4 RA 24/01 R, Fundstelle: juris).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Folgerichtig hat der Zusatzversorgungsträger gemäß § 6 Absatz 2 AAÜG die Arbeitsentgelte für die spätere Rentenberechnung auf die Werte der Anlage 5 begrenzt oder in der Terminologie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 2001 (Aktenzeichen B 4 RA 6/01 R) jedenfalls festgestellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Begrenzung nach § 6 Absatz 2 AAÜG vorliegen.
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere Gruppe behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 96, 315 (325)).
  • SG Berlin, 21.03.2005 - S 35 RA 3631/92

    Aberkennung einer Entschädigungsrente eines ehemaligen Mitarbeiters des

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Der Behörde war der Nachweis gelungen, dass ein langjähriger Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hatte (Aktenzeichen S 35 RA 3631/92 W 97, Fundstelle: elektronische Entscheidungssammlung juris und Homepage des Berliner Sozialgerichts www.berlin.de/sg Rubrik "Pressemitteilungen und aktuelle Entscheidungen").
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    So hat es beispielsweise das Bundessozialgericht in seinem Vorlagebeschluss vom 14. Juni 1995 ausdrücklich festgestellt (Aktenzeichen 4 RA 98/94).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
    Die Entgelt-Struktur des MfS ist durch eine wissenschaftliche Studie erforscht worden, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ausreichende Belege für ein MfS-internes System der Selbstprivilegierung enthält (Entscheidung vom 28. April 1999, Aktenzeichen 1 BvL 11/94):.
  • LSG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus der

    Der Senat hat u.a. die Akten des Versorgungsträgers sowie die Niederschrift der Sitzung des SG Berlin (Az.: S 35 RA 5653/97 W05) vom 19. April 2006 beigezogen, in dem dieses die Zeugen Lutz K., Referatsleiter im Bundesministerium für ..., und Herbert Z., Referatsgruppenleiter bei der ..., vernommen hat.

    Nachdem keine konkreten Kenntnisse über entsprechende Weisungsbefugnisse, die Selbstprivilegierung (so der Zeuge Köhler am 19. April 2006 bei seiner Vernehmung durch das SG Berlin am 19. April 2006 - Az.: S 35 RA 5653/97 W05) und den Umfang der politisch motivierten Einkommensbestandteile (vgl. Rede der Abgeordneten Erika Lotz am 12. Mai 2005, 175. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5, Anlage 13, S. 16550) vorlagen, war er auf die "Typisierung" angewiesen.

    Eine rechtliche Grundlage für eine solche Weisungsbefugnis ist nicht ersichtlich (so zu Recht SG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2006 - Az.: S 35 RA 5653/97 W05) und wird auch in den Gesetzesmaterialien nicht angegeben.

    Hierzu hat das SG Berlin in dem Verfahren Az.: S 35 RA 5653/97 W05 am 19. April 2006 zwei Zeugen befragt.

    Der Zeuge K. hat zudem gegenüber dem Sozialgericht Berlin am 19. April 2006 (Az.: S 35 RA 5653/97 W05) auf die entsprechende Frage angegeben, Überlegungen zur Entgeltregelung seien nicht Anhaltspunkt für die aktuelle Neuregelung gewesen; die Gehaltsstruktur habe keine Rolle gespielt.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch die zumindest zeitweise vorgesehenen besonders hohen finanziellen Vergünstigungen für bestimmte Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker nach der Verordnung über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1952 (GBl. Nr. 84, 510 ff.) der sachgerechten Entscheidung widersprechen (so das SG Berlin in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - S 35 RA 5653/97 W05), nach der bestimmte hochqualifizierte Wissenschaftler auf Antrag des zuständigen Ministers von der Regierung im Einzelfall Gehälter bis zu 4.000 Mark (§ 8 Abs. 1) bzw. durch Beschluss des Ministerrates für "besondere Verdienste vor dem deutschen Volk auf dem Gebiet der Entwicklung der Wissenschaft und Technik" bis zu 15.000 Mark monatlich und andere - inhaltlich unbestimmte - Vergünstigungen" sowie Renten in Höhe von 60 bis 80 v.H. des monatlichen Bruttogehalts erhalten konnten.

  • SG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05
    Der Senat hat u.a. die Akten des Versorgungsträgers sowie die Niederschrift der Sitzung des SG Berlin (Az.: S 35 RA 5653/97 W05) vom 19. April 2006 beigezogen, in dem dieses die Zeugen Lutz K., Referatsleiter im Bundesministerium für ..., und Herbert Z., Referatsgruppenleiter bei der ..., vernommen hat.

    Nachdem keine konkreten Kenntnisse über entsprechende Weisungsbefugnisse, die Selbstprivilegierung (so der Zeuge Köhler am 19. April 2006 bei seiner Vernehmung durch das SG Berlin am 19. April 2006 - Az.: S 35 RA 5653/97 W05) und den Umfang der politisch motivierten Einkommensbestandteile (vgl. Rede der Abgeordneten E. L. am 12. Mai 2005, 175. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5, Anlage 13, S. 16550) vorlagen, war er auf die "Typisierung" angewiesen.

    Eine rechtliche Grundlage für eine solche Weisungsbefugnis ist nicht ersichtlich (so zu Recht SG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2006 - Az.: S 35 RA 5653/97 W05) und wird auch in den Gesetzesmaterialien nicht angegeben.

    Hierzu hat das SG Berlin in dem Verfahren Az.: S 35 RA 5653/97 W05 am 19. April 2006 zwei Zeugen befragt.

    Der Zeuge K. hat zudem gegenüber dem Sozialgericht Berlin am 19. April 2006 (Az.: S 35 RA 5653/97 W05) auf die entsprechende Frage angegeben, Überlegungen zur Entgeltregelung seien nicht Anhaltspunkt für die aktuelle Neuregelung gewesen; die Gehaltsstruktur habe keine Rolle gespielt.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch die zumindest zeitweise vorgesehenen besonders hohen finanziellen Vergünstigungen für bestimmte Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker nach der Verordnung über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1952 (GBl. Nr. 84, 510 ff.) der sachgerechten Entscheidung widersprechen (so das SG Berlin in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - S 35 RA 5653/97 W05), nach der bestimmte hochqualifizierte Wissenschaftler auf Antrag des zuständigen Ministers von der Regierung im Einzelfall Gehälter bis zu 4.000 Mark (§ 8 Abs. 1) bzw. durch Beschluss des Ministerrates für "besondere Verdienste vor dem deutschen Volk auf dem Gebiet der Entwicklung der Wissenschaft und Technik" bis zu 15.000 Mark monatlich und andere - inhaltlich unbestimmte - Vergünstigungen" sowie Renten in Höhe von 60 bis 80 v.H. des monatlichen Bruttogehalts erhalten konnten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 21 B 1167/07

    Aussetzung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits beim BVerfG

    Mit Beschluss vom 25. Juli 2007 hat das Sozialgericht Berlin das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - über den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 09. Juni 2006 (S 35 RA 5653/97 W 05) ausgesetzt und u. a. ausgeführt, die Klage werde nicht für unzulässig gehalten.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die ihm vom Sozialgericht Berlin mit Beschluss vom 09. Juni 2006 zum Aktenzeichen S 35 RA 5653/97 nach Art. 100 Grundgesetz - GG - vorgelegte Frage zur Vereinbarkeit des § 6 Abs. 2 AAÜG mit dem Grundgesetz betrifft kein "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 114 Abs. 2 SGG, sondern eine Rechtsfrage (vgl. BSG v. 04.02.1997, 2 BU 316/96, juris Rn. 6; Bayerisches LSG v. 06.07.1987, L 8 B 107/87, NZA 1988, 413; zu § 148 ZPO: Hessisches LAG v. 20.04.2007, 11 Ta 631/06, juris; OLG München v. 14.02.2000, 14 W 280/99, BB 2000, 1061; Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Aufl.2005, § 114 Rn. 7b m.w.N.; Kolmetz in: Jansen, SGG, Kommentar, 2. Aufl. 2005, § 114 Rn. 7, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 22 R 1017/11

    Regelaltersrente - Beitragsbemessungsgrenze - Staatsanwalt beim

    Der Senat hat das Schreiben der BStU vom 29. März 2006 nebst Ausarbeitungen vom 8. April 2005 und vom 10. Oktober 2001 (zum Kreis der Weisungsbefugten gegenüber dem MfS), Kopie der Sitzungsniederschrift des Sozialgerichts Berlin vom 19. April 2006 (S 35 RA 5653/97 W 05) über die uneidlichen Vernehmungen als Zeugen des HZ der BStU und des LK des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und vom Bundesarchiv die Ausarbeitung "Generalstaatsanwalt der DDR, DP 3, 1949 bis 1990", zuletzt im Oktober 2009 bearbeitet beigezogen.

    Dies entspricht der Sachlage, die sich als Ergebnis der vom Sozialgericht Berlin im Verfahren S 35 RA 5653/97 W 05 am 19. April 2006 vorgenommenen Vernehmung des Referatsleiters im BMAS, Referat IV b 2 Lutz Köhler als Zeuge darstellte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - L 33 R 264/18

    Rentenüberleitung - Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgeltes für einen

    Bereits in dem Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 09. Juni 2006 (S 35 RA 5653/97 WA finden sich Ausführungen dazu, dass in der DDR der Stellvertreter eines Ministers nach den einschlägigen Gehaltsregulativen weniger verdiente als ein Generaldirektor. Auch ist dem Urteil des BVerfG vom 06. Juli 2010 (1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08) zu entnehmen, dass der Bruttojahresarbeitsverdienst des stellvertretenden Ministers in dem vom Thüringer LSG vorgelegten Fall (L 6 R 885/05) von dem Bruttojahresarbeitsverdienst des Klägers nicht wesentlich abwich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 3 B 1516/07

    Aussetzung des Verfahrens; entsprechende Anwendung; Musterverfahren beim BVerfG;

    Allerdings betrifft die dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom Sozialgericht Berlin mit Beschluss vom 09. Juni 2006 (S 35 RA 5653/97 W 05) nach Artikel 100 Grundgesetz (GG) vorgelegte Frage zur Vereinbarkeit des § 6 Abs. 2 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) mit dem GG kein "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 114 Abs. 2 SGG, sondern eine vom Gericht zu entscheidende Rechtsfrage.
  • SG Berlin, 16.08.2011 - S 14 RA 2111/02

    Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig

    Insbesondere hat das BVerfG es trotz der erheblichen Kritik im Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 9. Juni 2006 (S 35 RA 5653/97 W05) für gerechtfertigt erachtet, dass der Gesetzgeber gegenüber spezifisch eingegrenzten Gruppen im Blick auf deren allgemein privilegierte Sonderstellung in der DDR ohne langwierige Ermittlungen zu deren Beschäftigungs- und Qualifikationsstruktur sowie zur Struktur des von dieser Gruppe erzielten Pro-Kopf-Einkommens zu Rentenkürzungen befugt ist (vgl. C I 3 b, Rdnr. 73 des Beschlusses).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 33 B 1194/08

    Aufnahme eines ausgesetzten Verfahrens

    Das Sozialgericht Berlin hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2006 das erstinstanzliche Verfahren der Klägerin "bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage des Sozialgerichts Berlin im Verfahren S 35 RA 5653/97 W 05 ausgesetzt".
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